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   BVerwG, 28.03.1974 - IV B 208.73   

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https://dejure.org/1974,3138
BVerwG, 28.03.1974 - IV B 208.73 (https://dejure.org/1974,3138)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1974 - IV B 208.73 (https://dejure.org/1974,3138)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1974 - IV B 208.73 (https://dejure.org/1974,3138)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 6.68

    Wesen des Abwägungsgebot in der Bauleitplanung; Enteignende Vorwirkung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1974 - IV B 208.73
    Diese Feststellungen, von denen im Beschwerdeverfahren gemäß § 137 Abs. 2 VwGO auszugehen ist, tragen ersichtlich den rechtlichen Schluß des Berufungsurteils, daß der hier angefochtene Planfeststellungsbeschluß in Übereinstimmung mit den Anforderungen erlassen worden ist, die nach der Rechtsprechung bei der Anwendung des § 17 des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1961 (BGBl. I S. 1742) - FStrG - an eine rechtsstaatliche Planung zu stellen sind (vgl. insoweit z.B. Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG IV C 84.67 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 10]; Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - [Buchholz a.a.O. Nr. 12]).
  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 84.67
    Auszug aus BVerwG, 28.03.1974 - IV B 208.73
    Diese Feststellungen, von denen im Beschwerdeverfahren gemäß § 137 Abs. 2 VwGO auszugehen ist, tragen ersichtlich den rechtlichen Schluß des Berufungsurteils, daß der hier angefochtene Planfeststellungsbeschluß in Übereinstimmung mit den Anforderungen erlassen worden ist, die nach der Rechtsprechung bei der Anwendung des § 17 des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1961 (BGBl. I S. 1742) - FStrG - an eine rechtsstaatliche Planung zu stellen sind (vgl. insoweit z.B. Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG IV C 84.67 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 10]; Urteil vom 30. April 1969 - BVerwG IV C 6.68 - [Buchholz a.a.O. Nr. 12]).
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